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   BGH, 03.06.1991 - RiSt (R) 1/91   

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https://dejure.org/1991,3145
BGH, 03.06.1991 - RiSt (R) 1/91 (https://dejure.org/1991,3145)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1991 - RiSt (R) 1/91 (https://dejure.org/1991,3145)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1991 - RiSt (R) 1/91 (https://dejure.org/1991,3145)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortsetzung des Disziplinarverfahrens vor rechtskräftigem Abschluß des Strafverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 188
  • NStZ 1991, 538
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BGH, 03.06.1991 - RiSt (R) 1/91
    Das genügt (vgl. BVerfGE 1, 418, 429; 66, 116, 146 f.).
  • BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52

    Ahndungsgesetz

    Auszug aus BGH, 03.06.1991 - RiSt (R) 1/91
    Das genügt (vgl. BVerfGE 1, 418, 429; 66, 116, 146 f.).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BGH, 03.06.1991 - RiSt (R) 1/91
    Ein etwaiger Verstoß gegen den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Stadium der Vorermittlungen kann nach den insoweit entsprechend anwendbaren Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 5, 22) geheilt werden, wenn das Gericht in der Lage ist, die Anhörung nachzuholen und das Vorbringen bei der Entscheidung zu berücksichtigen Das war hier der Fall: Der Schuldspruch im Strafverfahren war zum Zeitpunkt der dienstgerichtlichen Entscheidung rechtskräftig.
  • BGH, 23.11.1960 - 4 StR 265/60
    Auszug aus BGH, 03.06.1991 - RiSt (R) 1/91
    Zu solchen von Amts wegen zu prüfenden Mängeln gehören nur Umstände, die nach dem ausdrücklich erklärten oder aus dem Zusammenhang ersichtlichen Willen des Gesetzes für das Verfahren so schwer wiegen, daß von ihrem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im ganzen abhängig gemacht werden muß (BGHSt 15, 287, 290; 33, 183, 186).
  • BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 14/78

    Gesicherte Sachaufklärung

    Auszug aus BGH, 03.06.1991 - RiSt (R) 1/91
    Liegen diese Voraussetzungen vor, so ist kaum zu befürchten, daß die gleichzeitige Durchführung des ehrengerichtlichen Verfahrens und des Strafverfahrens zu Schwierigkeiten führt" (amtliche Begründung zum Entwurf des Änderungsgesetzes zur BRAO , BR-Drucks. Nr. 111/68 - Art. 1 Nr. 26 = BGHSt 28, 178, 180 f.).
  • BGH, 19.04.1985 - 2 StR 317/84

    Rüge der unterbliebenen Zustellung des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BGH, 03.06.1991 - RiSt (R) 1/91
    Zu solchen von Amts wegen zu prüfenden Mängeln gehören nur Umstände, die nach dem ausdrücklich erklärten oder aus dem Zusammenhang ersichtlichen Willen des Gesetzes für das Verfahren so schwer wiegen, daß von ihrem Vorhandensein oder Nichtvorhandensein die Zulässigkeit des Verfahrens im ganzen abhängig gemacht werden muß (BGHSt 15, 287, 290; 33, 183, 186).
  • BVerwG, 14.12.1978 - 1 DB 29.78

    Fortsetzung des Disziplinarverfahrens - Gesicherte Sachaufklärung - Aussetzung

    Auszug aus BGH, 03.06.1991 - RiSt (R) 1/91
    Diese Bestimmung bezieht sich auch auf den Aussetzungsgrund nach Abs. 1 der Vorschrift (BVerwGE 63, 179 und allgemeine Meinung: Köhler/Ratz BDO § 17 Rdn. 4, 9, 10; Behnke BDO 2. Aufl. § 17 Rdn. 24-26; Claussen/Janzen aaO § 17 Rdn. 10 b; Schütz, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, § 17 DO NW Rdn. 9, 9 a).
  • BVerwG, 11.06.1976 - 1 DB 8.76

    Wirksamkeit der Einleitungsverfügung - Vorermittlungen

    Auszug aus BGH, 03.06.1991 - RiSt (R) 1/91
    Diese Verfahrensweise steht im Einklang mit der Rechtsprechung (BVerwGE 53, 176, 17; ZBR 1977, 112; 1981, 343, 344).
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